Wer Vermögen besitzt, sollte darüber frei verfügen können. Dieser Grundsatz wird bei der "letztwilligen Verfügung" - dem Testament - eingeschränkt. Normalerweise kann ein Erblasser nahe Angehörige nicht vollständig enterben. Von Gesetzes wegen steht diesen ein Pflichtteil zu. Wie verhält es sich mit den Regelungen zum Pflichtteil? Mehr dazu erfahren Sie hier.
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