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Juni 2018

KINDER haften für Ihre ELTERN!

GenerationenBeratung

Die gesetzliche Unterhaltspflicht unter Verwandten in gerader Linie (§ 1601 BGB) ist
keine Einbahnstraße. Hier gibt es noch sehr großen Informationsbedarf. Deshalb ist
es wichtig, dass rechtzeitig eine Vorsorge getroffen wird. Gerne begleitet Sie unser
GenerationenBerater MICHAEL MINDER bei allen Vorsorge-Themen.

Hier geht es zum Artikel: „Kinder haften für Ihre Eltern“

https://finanzkun.de/artikel/kinder-haften-fuer-ihre-eltern/

 


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